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Eine Wohnung nach einem Todesfall auflösen

Einen Menschen zu verlieren und danach seine Wohnung räumen zu müssen, ist selten bloss eine praktische Angelegenheit. Wir arbeiten diskret, in Ihrem Tempo, und dokumentieren alles.

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Nach schweizerischem Recht sollte ein Nachlass nicht unmittelbar nach dem Todesfall geräumt werden. Den Erben steht eine Frist von grundsätzlich drei Monaten zu, um die Erbschaft auszuschlagen, und das Verfügen über Gegenstände der verstorbenen Person kann als stillschweigende Annahme gelten — samt Schulden. Auch der Mietvertrag geht auf die Erben über und läuft weiter, bis er förmlich gekündigt ist. Praktisch heisst das: Dokumente sofort sichern, die Position mit dem Notariat oder der Justice de paix klären, mit der Verwaltung einen Abnahmetermin vereinbaren und erst danach räumen. Wir erstellen vorgängig ein Fotoinventar mit Schätzung, damit auch Erben im Ausland entscheiden können.

Nicht zu früh räumen

Es ist die naheliegendste Reaktion und der teuerste Fehler. Zwei Probleme entstehen, wenn eine Wohnung geräumt wird, bevor die rechtliche Lage geklärt ist.

Das rechtliche. Das schweizerische Erbrecht räumt den Erben eine Frist von grundsätzlich drei Monaten ein, um die Erbschaft auszuschlagen — entscheidend, wenn sich der Nachlass als überschuldet erweist. Wer Gegenstände der verstorbenen Person verkauft, mitnimmt oder darüber verfügt, kann sich in den Nachlass einmischen und ihn damit stillschweigend annehmen. Sind die Schulden erst einmal bekannt, ist es unter Umständen zu spät.

Das praktische. Eine hastig geräumte Wohnung verliert ihre Unterlagen: Versicherungspolicen, Bankkorrespondenz, Vorsorgeunterlagen, Wertschriften, Urkunden. Genau diese benötigt das Notariat, und sie sind unwiederbringlich.

Die Regel lautet: Papiere sofort sichern, die Wohnung später räumen.

Dies ist eine praktische Orientierung aus unserer Genfer Erfahrung, keine Rechtsberatung. Erbrechtliche Fristen sind streng — lassen Sie diese vom zuständigen Notariat oder der Justice de paix bestätigen.

Erben im Ausland: zuerst inventarisieren

In den meisten Nachlässen, die wir in Genf bearbeiten, wohnen nicht alle Erben hier, und manche können gar nicht anreisen. Die Räumung wird damit zu einer Vertrauensfrage innerhalb der Familie — und genau dort beginnen die Konflikte.

Wir lösen das, indem wir inventarisieren, bevor etwas bewegt wird. Jeder Gegenstand mit Marktwert wird fotografiert, beschrieben — Art, Material, geschätzte Epoche, Zustand, Marken oder Signaturen — und mit einer Wertspanne versehen, die den sofortigen Ankaufswert vom möglichen Marktwert unterscheidet. Das Dokument geht an alle Erben und auf Wunsch an das Notariat.

Jeder Erbe kann so aus der Ferne entscheiden, was behalten, verkauft oder angekauft wird, und wer vor Ort organisiert, verfügt über einen schriftlichen Nachweis darüber, was die Wohnung verlassen hat und zu welchem Preis.

Zusammenarbeit mit Notariaten und Verwaltungen

Wir arbeiten regelmässig mit Genfer Notariaten und Liegenschaftsverwaltungen zusammen. Offerten, Inventare, Ankaufsabrechnungen und Entsorgungsnachweise senden wir auf Wunsch direkt an das zuständige Notariat.

Läuft ein Mietvertrag und ist der Rückgabetermin knapp, können wir in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden eingreifen — ohne Dringlichkeitszuschlag — und die Räumung unmittelbar mit der Umzugsreinigung abschliessen, sodass die Wohnung für die Abnahme bereit ist.

Diskretion, und was nie entsorgt wird

Neutrales Fahrzeug, ein kleines, gleichbleibendes Team, keine Unterakkordanten, keine Gespräche mit der Nachbarschaft. Wir erörtern nicht, was wir bei Kundinnen und Kunden sehen, und verwenden keine Fotos eines Einsatzes ohne schriftliche Zustimmung.

Sämtliche Dokumente, Fotografien, Briefe und persönlichen Papiere, die wir vorfinden, werden verpackt und der Familie übergeben. Das ist im Preis enthalten und keine Option.

Häufige Fragen

Dürfen wir die Wohnung räumen, bevor wir die Erbschaft angenommen haben?
Davon ist abzuraten. Das Verfügen über Gegenstände der verstorbenen Person kann als stillschweigende Annahme der Erbschaft gelten, Schulden eingeschlossen, und Ihnen die Möglichkeit der Ausschlagung nehmen. Sichern Sie alle Dokumente sofort, klären Sie aber Ihre Position mit dem Notariat oder der Justice de paix, bevor Sie räumen lassen.
Wer bezahlt die Nachlassauflösung?
Es handelt sich um eine Nachlassschuld, die üblicherweise von der Erbengemeinschaft gemeinsam oder über das Notariat beglichen wird. Enthält die Wohnung Wertgegenstände, wird deren Ankauf von der Offerte abgezogen und mindert diese Belastung — mitunter vollständig.
Erstellen Sie eine Schätzung für Erben und Notariat?
Ja. Wir erstellen ein Fotoinventar mit Wertspannen, Raum für Raum, das an alle Erben und an das Notariat gesendet werden kann. Es kann auch allein beauftragt werden, ohne Räumung.
Ist Ihre Schätzung rechtlich verbindlich?
Nein. Wir sind Händler, keine vereidigten Sachverständigen oder Auktionatoren: Unsere Schätzungen beruhen auf tatsächlich erzielten Marktpreisen. Für ein rechtsverbindliches Gutachten oder ein Stück von aussergewöhnlichem Wert sagen wir Ihnen das und verweisen Sie an eine Fachperson.
Was geschieht mit Familienfotos und Papieren?
Sie werden verpackt und der Familie übergeben, ausnahmslos und ohne Aufpreis. Persönliches wird nicht entsorgt.

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